Temporäre Wiedereröffnung des Portals

Wir machen die Gläubiger darauf aufmerksam, dass das Portal für die Anmeldung von Forderungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von EVN-Token demnächst für eine beschränkte Zeit wieder geöffnet wird. So können Gläubiger, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, dies nachträglich vornehmen.

Das Portal wird vom Montag, 22. August 2022, 08:00 Uhr MESZ, bis am Donnerstag, 22. September 2022, 23:59 MESZ, geöffnet sein.

Während dieser Zeit können sich Gläubiger im Portal neu registrieren, ihre Forderung anmelden und EVN-Token an die im Portal angezeigte Adresse einliefern.

Der Zugang zum Portal erfolgt nach wie vor ausschliesslich über die Website www.envion-konkurs.ch (Link zum Portal). 

Eine Anleitung zur Nutzung des Portals finden Sie hier.

Die bisher angemeldeten Forderungen bleiben von der Wiedereröffnung des Portals unberührt und können im Portal nicht mehr geändert oder ergänzt werden. Bereits registrierte Gläubiger, die eine Änderung oder Ergänzung an ihrer Forderungsanmeldung vornehmen wollen, melden sich deshalb bitte ausschliesslich unter der E-Mailadresse: [email protected].

Nach der Schliessung des Portals am 22. September 2022 wird dieses voraussichtlich nicht mehr geöffnet werden. Gläubiger sind deshalb gehalten, ihre Forderungen bis spätestens am 22. September 2022 im Portal anzumelden.

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