Schuldenruf

Mit Schuldenruf vom 28. Oktober 2019 (publiziert im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Amtsblatt des Kantons Zug) fordert das Konkursamt Zug die Gläubiger der envion AG auf, ihre Forderungen innert Monatsfrist - d.h. bis am 28. November 2019 - anzumelden.

Sämtliche Gläubiger, welche Ansprüche aus EVN-Tokens bzw. deren Erwerb geltend machen, haben diese Ansprüche in einem zu diesem Zweck entwickelten Portal anzumelden. Dieses Portal gewährleistet die vollumfängliche Forderungsanmeldung und Übermittlung der Tokens auf elektronischem Weg. Der Zugang zum Portal erfolgt nur über die folgende Website:

Portal zur Forderungsanmeldung gegenüber der envion AG

Damit die Gläubiger das Portal optimal nutzen können, wurde am 27. September 2019 eine Anleitung hochgeladen. Die Gläubiger können sich damit über die Funktionsweise des Portals informieren und die für die Forderungsanmeldung erforderlichen Angaben und Dokumente zusammenstellen.
Anleitung für die Nutzung des Portals zur Anmeldung von Forderungen.pdf
Anleitung für Gläubigervertreter für die Nutzung des Portals zur Anmeldung von Forderungen.pdf

Wichtiger Hinweis:
Gläubiger, welche über Forderungen verfügen, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb von EVN-Tokens stehen (z.B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Banken, Steuerbehörden), werden ersucht, ihre Forderungen nicht im Portal anzumelden. Ihnen steht weiterhin das untenstehende Anmeldeformular zur Verfügung. Dieses ist auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen an die auf dem Formular vermerkte Adresse einzureichen.
Formular Forderungseingabe für die übrigen Gläubiger.pdf

 

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