Zirkularschreiben an die Gläubiger

Das Passwort für die Öffnung dieser Dokumente wurde den Gläubigern mit Zirkularschreiben vom 3. Juli 2024 und E-Mail vom 4. Juli 2024 mitgeteilt.

Sodann weist die Konkursverwaltung – wie bereits in der Konkurspublikation vom 28. Oktober 2019 festgehalten – auf folgendes hin: Den Gläubigern im Ausland ohne Zustellungsort in der Schweiz werden keine Zirkulare zwecks Beschlussfassung zugestellt. Ihnen wird lediglich per E-Mail mitgeteilt, ab wann die Zirkulare auf www.envion-konkurs.ch jeweils informationshalber eingesehen werden können. Rechtlich verbindlich und für den Beginn des Fristenlaufes massgeblich bleibt für diese Gläubiger einzig die Zustellung der Zirkulare beim Konkursamt als Zustellungsort.

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