Provisorische Verteilungsliste vom 3. Juli 2024

Aktivierung der Upload-Funktion im Kollokationsportal

Die ausseramtlichen Konkursverwalter («aa. KV») haben am 3. Juli 2024 eine provisorische Verteilungsliste zwecks Vornahme einer Abschlagszahlung an die rechtskräftig kollozierten Gläubiger aufgelegt. Im Rahmen der Auflage sind diese Gläubiger aufgefordert worden, den aa. KV ihre Bankangaben mittels Ausfüllens und Hochladens eines Formulars im Kollokationsportal bekannt zu geben.

In der Folge ist die Upload-Funktion im Kollokationsportal deaktiviert worden, um die Zahlungen an die Gläubiger vorbereiten zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte aber eine erhebliche Anzahl Gläubiger das Formular nicht ausgefüllt und hochgeladen. Die aa. KV haben deshalb nun - wie in ihrer Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigt - die Upload-Funktion im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) reaktiviert. Damit haben diese Gläubiger nun die Möglichkeit, das Formular nachträglich auszufüllen und hochzuladen, um die Abschlagszahlung zu erhalten. Die davon betroffenen Gläubiger werden separat per E-Mail kontaktiert und informiert.

Rechtskräftig kollozierte Gläubiger, welche bis anhin kein Formular ausgefüllt und hochgeladen haben, werden dementsprechend aufgefordert, dies bis zum 5. Juni 2025 im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) vorzunehmen. Dazu wird diesen Gläubigern die Upload-Funktion bis zum 5. Juni 2025 zur Verfügung stehen. Alternativ kann das Formular auch weiterhin an die E-Mailadresse [email protected] gesendet werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie nachfolgend.

Provisorische Verteilungsliste

Die ausseramtlichen Konkursverwalter («aa. KV») haben beschlossen, eine Abschlagszahlung von 15 % an sämtliche rechtskräftig kollozierten Gläubiger zu entrichten. Die Gläubiger mit ausgesetzten Forderungen erhalten keine Abschlagszahlung. Die ggf. auf sie entfallende Dividende wird aber zurückbehalten. Sie erleiden damit durch die Nichtteilnahme an der Abschlagszahlung keinen Nachteil.

Die provisorische Verteilungsliste liegt während der Auflagefrist vom 4. Juli 2024 bis zum 24. Juli 2024 einerseits in den Räumen der aa. KV, Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6, sowie andererseits beim Handelsregister- und Konkursamt Zug («KA Zug»), Aabachstrasse 5, 6301 Zug, zur Einsicht auf. Für eine Einsichtnahme bei den aa. KV wird um Voranmeldung gebeten. Die provisorische Verteilungsliste ist zudem im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) einsehbar.

Allfällige Beschwerden gegen die provisorische Verteilungsliste sind innert zwanzig Tagen seit deren Kenntnisnahme an die II. Beschwerdeabteilung des Ober-gerichts des Kantons Zug, Aufsichtsbehörde SchKG, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, zu richten.

Spezialanzeige

Sämtlichen Gläubigern wird zudem eine Abrechnung über die erste Abschlagszahlung (sog. Spezialanzeige) mit den persönlichen Angaben zur Abschlagszahlung zugestellt. Gläubigern in der Schweiz wird diese Spezialanzeige zusammen mit dem Zirkular Nr. 6 eingeschrieben zugestellt. Als Zustellort für alle Beteiligte, die im Ausland wohnen und keinen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet haben, gilt – wie bereits in der Konkurspublikation bzw. dem Schuldenruf vom 28. Oktober 2019 mitgeteilt – gemäss Art. 232 Abs. 2 Ziff. 6 SchKG das KA Zug. Dementsprechend wird ihnen die Spezialanzeige nicht postalisch zugestellt, sondern elektronisch im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) hochgeladen.

Untenstehend finden Sie ein Muster der Spezialanzeige in englischer Sprache.

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