Gläubiger

  1. Anmeldung von Forderungen aus Tokens bzw. deren Erwerb
    Die Hilfsperson hat zusammen mit einer Spezialistin im Bereich der Blockchain- und Kryptotechnologie ein elektronisches Portal für die Entgegennahme der Forderungseingaben und EVN-Tokens entwickelt. Das Portal gewährleistet die vollumfängliche Forderungsanmeldung und Übermittlung der Tokens auf elektronischem Weg. Dies vereinfacht die weitere Verfahrensabwicklung in erheblichem Umfang.

    Sämtliche Gläubiger, welche Ansprüche aus EVN-Tokens bzw. deren Erwerb geltend machen,haben diese Ansprüche deshalb während der 30-tägigen Eingabefrist über das dafür vorgesehene Portal anzumelden.  Dies gilt auch für diejenigen Gläubiger, welche ihre Ansprüche bereits schriftlich bei Wenger Plattner Rechtsanwälte angemeldet haben, d.h. auch diese müssen die Anmeldung zusätzlich im Portal vornehmen und ihre EVN-Tokens einreichen. Der Zugang zum ab 28. Oktober 2019 aufgeschalteten Portal erfolgt ausschliesslich über die vorliegende Website  www.envion-konkurs.ch (Link zum Portal). Die Anleitung für die Nutzung des Portals ist bereits am 27. September 2019 aufgeschaltet worden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie den Anmeldeprozess im Portal starten. Wir ersuchen Sie zudem, für die Registrierung im Portal dieselbe E-Mailadresse zu verwenden, die Sie bereits im Rahmen des Erwerbs der EVN-Tokens (ICO) verwendet hatten.
     

  2. Anmeldung von anderen Forderungen
    Gläubiger, welche über Forderungen verfügen, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb von EVN-Tokens stehen (z.B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Banken, Steuerbehörden), werden ersucht, ihre Forderungen nicht im Portal anzumelden. Ihnen steht das Anmeldeformular in der Rubrik Schuldenruf zur Verfügung.
     
  3. Kommunikation
    Aufgrund der hohen Anzahl von Anlegern / Erwerbern von Tokens werden E-Mail-Anfragen grundsätzlich nicht individuell beantwortet. Ebenso erfolgen keine Empfangsbestätigungen für eingehende Schreiben und E-Mails. Aktuelle Informationen zum Konkursverfahren werden aber fortlaufend auf der Homepage www.envion-konkurs.ch publiziert.

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass weder mit der vorliegenden und / oder künftigen Mitteilung(en)noch mit anderen Hinweisen zur Art und Weise der Forderungsanmeldung in irgendeiner Weise Ansprüche im laufenden Konkursverfahren anerkannt werden. Über die rechtliche Anerkennung von Ansprüchen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des sogenannten Kollokationsverfahren zu entscheiden sein.

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