Kollokationsplan

Die ausseramtlichen Konkursverwalter («aa. KV») haben am 12. Oktober 2023 einen Kollokationsplan aufgelegt. Darin wurde der Entscheid über die angemeldeten Forderungen von rund 2'600 Gläubigern ausgesetzt. Sodann haben die aa. KV am 10. November 2023, am 17. November 2023 und am 2. Mai 2024 Teilkollokationspläne mit wiedererwogenen bzw. abgeänderten Forderungen aufgelegt. Diese Kollokationspläne sind mittlerweile alle in Rechtskraft erwachsen.

Erster Nachtragskollokationsplan

Der erste Nachtragskollokationsplan mit den Entscheiden über die (meisten der) bisher ausgesetzten Forderungen liegt den Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Zug (Industriestrasse 24, 6301 Zug) und bei den aa. KV (Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6; bitte voranmelden unter +41 31 357 00 00 oder bei [email protected]) zur Einsichtnahme auf.

Darüber hinaus können die Gläubiger, die eine E-Mail-Adresse bei den aa. KV hinterlegt haben, bzw. deren Vertreter, den Kollokationsplan und ggf. die eigene Verfügung im Kollokationsportal einsehen. Dieses ist unter der folgenden Adresse erreichbar www.kuv-portal.envion-konkurs.ch. Bei der ersten Anmeldung müssen Sie sich mit der E-Mailadresse, an welche die Information betreffend Auflage des ersten Nachtragskollokationsplans gesendet worden ist, anmelden. Sie werden sodann einen Verifizierungscode erhalten, mit welchem Sie einen Account erstellen können. Der Zugriff auf das KUV-Portal funktioniert am besten mittels Benutzung des Chrome-Browsers an einem PC. Beim Zugriff mittels der Benutzung eines Mobilgeräts kann es teilweise zu Problemen bei der Darstellung von PDF-Dateien kommen.

Betreffend die Modalitäten der Anfechtung der eigenen Kollokation oder derjenigen eines anderen Gläubigers verweisen wir auf die amtliche Publikation. Die Anfechtungsfrist beträgt für alle Gläubiger 30 Tage.

Für das Betrachten von PDFs benötigen Sie den Adobe Reader. Klicken Sie hier um diesen herunterzuladen.