Kollokationsplan

Der Kollokationsplan liegt den Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Zug (Aabachstrasse 5, 6301 Zug) und bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern (Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6; bitte voranmelden unter +41 31 357 00 00 oder bei [email protected]) zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus können alle Gläubiger oder deren Rechtsvertreter, die eine E-Mail-Adresse bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern hinterlegt haben, den Kollokationsplan und ggf. die eigene Verfügung im Kollokationsportal einsehen. Dieses ist unter der folgenden Adresse erreichbar: kuv-portal.envion-konkurs.ch. Betreffend die Modalitäten der Anfechtung der eigenen Kollokation oder derjenigen eines anderen Gläubigers verweisen wir auf die amtliche Publikation. Die Anfechtungsfrist beträgt für alle Gläubiger 30 Tage.

Teilkollokationsplan (Wiedererwägungen)

Der teilweise in Wiedererwägung gezogene Kollokationsplan liegt den Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Zug (Aabachstrasse 5, 6301 Zug) und bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern (Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6; bitte voranmelden unter +41 31 357 00 00 oder bei [email protected]) zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus können alle Gläubiger oder deren Rechtsvertreter, die eine E-Mail-Adresse bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern hinterlegt haben, den Teilkollokationsplan im Kollokationsportal einsehen. Dieses ist unter der folgenden Adresse erreichbar: kuv-portal.envion-konkurs.ch. Betreffend die Modalitäten der Anfechtung des Teilkollokationsplans (Wiedererwägungen) verweisen wir auf die amtliche Publikation. Die Anfechtungsfrist beträgt für alle Gläubiger 30 Tage.

Zweiter Teilkollokationsplan (Wiedererwägung)

Der zweite teilweise in Wiedererwägung gezogene Kollokationsplan liegt den Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Zug (Aabachstrasse 5, 6301 Zug) und bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern (Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6; bitte voranmelden unter +41 31 357 00 00 oder bei [email protected]) zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus können alle Gläubiger oder deren Rechtsvertreter, die eine E-Mail-Adresse bei den ausseramtlichen Konkursverwaltern hinterlegt haben, den zweiten Teilkollokationsplan im Kollokationsportal einsehen. Dieses ist unter der folgenden Adresse erreichbar: kuv-portal.envion-konkurs.ch. Betreffend die Modalitäten der Anfechtung des zweiten Teilkollokationsplans (Wiedererwägung) verweisen wir auf die amtliche Publikation. Die Anfechtungsfrist beträgt für alle Gläubiger 30 Tage.

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