Zirkularscheiben an die Gläubiger
Das Passwort für die Öffnung dieser Dokumente wurde den Gläubigern mit Zirkularschreiben vom 30. Juni 2020, vom 1. April 2021 und vom 13. August 2021 mitgeteilt.
Sodann weist die Konkursverwaltung – wie bereits in der Konkurspublikation vom 28. Oktober 2019 festgehalten – auf folgendes hin: Den Gläubigern im Ausland ohne Zustellungsort in der Schweiz werden keine Zirkulare zwecks Beschlussfassung zugestellt. Ihnen wird lediglich per E-Mail mitgeteilt, ab wann die Zirkulare auf www.envion-konkurs.ch jeweils informationshalber eingesehen werden können. Rechtlich verbindlich und für den Beginn des Fristenlaufes massgeblich bleibt für diese Gläubiger einzig die Zustellung der Zirkulare beim Konkursamt als Zustellungsort.