Aktivierung der Upload-Funktion im Kollokationsportal

Die ausseramtlichen Konkursverwalter («aa. KV») haben am 3. Juli 2024 eine provisorische Verteilungsliste zwecks Vornahme einer Abschlagszahlung an die rechtskräftig kollozierten Gläubiger aufgelegt. Im Rahmen der Auflage sind diese Gläubiger aufgefordert worden, den aa. KV ihre Bankangaben mittels Ausfüllens und Hochladens eines Formulars im Kollokationsportal bekannt zu geben.

In der Folge ist die Upload-Funktion im Kollokationsportal deaktiviert worden, um die Zahlungen an die Gläubiger vorbereiten zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte aber eine erhebliche Anzahl Gläubiger das Formular nicht ausgefüllt und hochgeladen. Die aa. KV haben deshalb nun - wie in ihrer Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigt - die Upload-Funktion im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) reaktiviert. Damit haben diese Gläubiger nun die Möglichkeit, das Formular nachträglich auszufüllen und hochzuladen, um die Abschlagszahlung zu erhalten. Die davon betroffenen Gläubiger werden separat per E-Mail kontaktiert und informiert.

Rechtskräftig kollozierte Gläubiger, welche bis anhin kein Formular ausgefüllt und hochgeladen haben, werden dementsprechend aufgefordert, dies bis zum 5. Juni 2025 im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) vorzunehmen. Dazu wird diesen Gläubigern die Upload-Funktion bis zum 5. Juni 2025 zur Verfügung stehen. Alternativ kann das Formular auch weiterhin an die E-Mailadresse [email protected] gesendet werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie nachfolgend.

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