Aktueller Verfahrensstand / Einberufung der ersten Gläubigerversammlung

Im Rahmen des laufenden Konkursverfahrens wurde am 28. Oktober 2019 der Schuldenruf publiziert und alle bekannten Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und ihre Tokens einzuliefern. Sämtliche bekannten Gläubiger wurden mittels einer sogenannten Spezialanzeige über den Schuldenruf informiert. In der Folge haben im zu diesem Zweck errichteten Portal über 6‘000 Gläubiger ihre Forderung angemeldet und der Konkursverwaltung über 57 Mio. Tokens eingeliefert. Sämtliche Anmeldungen wurden von der Hilfsperson hinsichtlich ihrer Vollständigkeit überprüft und Gläubiger mit unvollständigen Anmeldungen aufgefordert, die fehlenden Angaben und / oder Unterlagen nachzureichen. Entsprechend den Vorgaben des Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) können Forderungsanmeldungen weiterhin erfolgen.

Das Konkursverfahren der envion AG wird als ordentliches Konkursverfahren durchgeführt. Dementsprechend stellt die erste Gläubigerversammlung den nächsten wesentlichen Verfahrensschritt dar (vgl. dazu den Ablauf des Konkursverfahrens). Im Rahmen der Forderungsanmeldung haben bisher rund 600 Gläubiger bekannt gegeben, an der Versammlung teilnehmen zu wollen. Aufgrund der durch den Bundesrat am 16. März 2020 angeordneten und in der Folge ergänzten Massnahmen (COVID-19-Verordnung 2) zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie wird die Gläubigerversammlung – welche gemäss den Vorgaben des SchKG grundsätzlich physisch durchzuführen ist – momentan nicht einberufen. Das weitere Vorgehen ist von der Entwicklung der COVID-19-Epidemie bzw. von den durch die Behörden in diesem Zusammenhang angeordneten Massnahmen abhängig und die Konkursverwaltung wird die sich bietenden Möglichkeiten fortlaufend prüfen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens empfehlen wir weiterhin die regelmässige Konsultation dieser Website.

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